Müssen alle, die Radio- und Fernsehprogramme empfangen, Gebühren bezahlen?
Ja. Grundsätzlich sind alle Haushalte, in denen betriebsbereite Radio- und / oder Fernsehgeräte vorhanden sind, melde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch für Firmen, die ihr Personal oder ihre Kundschaft mit Radio- und Fernsehprogrammen unterhalten oder informieren. (Siehe auch Gebührenbefreiung)
Muss ich auch Empfangsgebühren bezahlen, wenn ich keine SRG-Programme empfange?
Ja. Es kommt nicht darauf an, welche Programme Sie empfangen, ob Sie dazu einen Kabelanschluss, eine Parabolantenne oder eine Zimmerantenne benutzen und wie häufig Sie Programme empfangen. Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen.
Die Programme sind nicht nach meinem Geschmack, deshalb bin ich nicht bereit, die Gebühren zu bezahlen.
Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen. Für Beschwerden über die Programme wenden Sie sich bitte an den zuständigen Programmveranstalter. Bei der SRG SSR an den jeweiligen Sender oder direkt an die Generaldirektion SRG SSR, Tel. Nr. 0848 88 44 22; Adresse: Giacomettistrasse 1, 3000 Bern 31, E-Mail: info@srgssrideesuisse.ch
Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere?
Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle.
Muss ich zusätzlich zum Kabelnetzanschluss auch Empfangsgebühren bezahlen?
Ja. Der Kabelnetzanschluss und die Empfangsgebühren haben nichts miteinander zu tun. Das Angebot des Kabelnetzes beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag, den Sie mit dem Kabelnetzbetreiber abschliessen. Dafür erhalten Sie die Programme in einer bestimmten Qualität ins Haus geliefert. Die Empfangsgebühr ist dem Bund geschuldet, wenn betriebsbereite Radio- und / oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Weitere Informationen zum Empfang via Kabelnetz finden Sie unter www.swisscable.ch.
Wir sind Mieter und bezahlen für Radio und Fernsehen schon mit den Mietnebenkosten. Warum müssen wir auch noch Billag Empfangsgebühren bezahlen?
Viele Vermieter ziehen die Kosten für den Anschluss ans Kabelnetz mit den Mietnebenkosten ein. Der Kabelnetzanschluss und die Empfangsgebühren haben jedoch nichts miteinander zu tun. Die Empfangsgebühren sind im Mietzins nicht inbegriffen.
Wenn ich meine Schriften bei den Eltern habe und während dem Studium einen zweiten Wohnsitz benutze, muss ich mich dann anmelden?
Eine Melde- und Gebührenpflicht für den Zweitwohnsitz besteht, wenn folgende drei Kriterien alle erfüllt sind:
- am Zweitwohnsitz sind Empfangsgeräte vorhanden;
- der Zweitwohnsitz ist während der Mehrheit der Nutzungsperiode (bspw. Dauer des Mietvertrags) wöchentlich drei oder mehr Nächte bewohnt und
- der, der Melde- und Gebührenpflicht unterstehende Hauptwohnsitz, ist während des Aufenthaltes am Zweitwohnsitz ebenfalls bewohnt.
Ich verreise für längere Zeit ins Ausland. Kann ich mich für diese Zeit bei Billag abmelden?
Sofern der Haushalt weiter besteht und weiterhin empfangsbereite Geräte vorhanden sind, bleibt auch die Melde- und Gebührenpflicht bestehen. Ausschlaggebend ist nach geltendem Gesetz nicht die effektive Nutzung der Geräte, sondern das Vorhandensein derselben.
Habe ich eine Gebührenreduktion zugute, wenn ich in einem Empfangsloch einzelne Programme nicht empfangen kann?
Nein. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Programme in einer bestimmten Qualität empfangen werden können. Die Gebühren können somit nicht reduziert werden, wenn der Empfang einzelner Programme schlecht oder gar nicht möglich ist.
Muss ich das Radio- und Fernsehgerät von meinem Geschäft anmelden?
Falls Sie in Ihrem Geschäft für die Angestellten ein Gerät zur Verfügung stellen oder dies zur Unterhaltung oder Information der Kundschaft verwenden, muss eine Anmeldung erfolgen. Sie müssen die Gebühren für den gewerblichen, bzw. kommerziellen Empfang entrichten. (siehe auch Gebührentabellen)
