Das Radio- und Fernsehgesetz unterscheidet zwischen den Gebühren für den privaten, den gewerblichen und den kommerziellen Empfang.
Privater Empfang:
Für private Haushalte verrechnen wir die Gebühren für den privaten Empfang. Diese sind nur einmal zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Gewerblicher bzw. kommerzieller Empfang:
Die Unterscheidung zwischen gewerblichem und kommerziellem Empfang geschieht nach folgenden Kriterien:
Urheberrechtsentschädigungen (SUISA)
Betriebe zahlen neben den Empfangsgebühren in der Regel auch Urheberrechtsentschädigungen. Wir erheben diese im Auftrag der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Für die Empfangsgebühren und die Urheberrechtsentschädigungen erhalten Sie je eine separate Rechnung im selben Couvert.
Für private Haushalte verrechnen wir die Gebühren für den privaten Empfang. Diese sind nur einmal zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Gewerblicher bzw. kommerzieller Empfang:
Die Unterscheidung zwischen gewerblichem und kommerziellem Empfang geschieht nach folgenden Kriterien:
- Gewerblicher Empfang: die Empfangsgeräte stehen für die Information bzw. Unterhaltung der Mitarbeitenden zur Verfügung.
- Kommerzieller Empfang: die Empfangsgeräte stehen für die Information bzw. Unterhaltung der Kundschaft zur Verfügung. Der kommerzielle Empfang schliesst den gewerblichen mit ein.
Urheberrechtsentschädigungen (SUISA)
Betriebe zahlen neben den Empfangsgebühren in der Regel auch Urheberrechtsentschädigungen. Wir erheben diese im Auftrag der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Für die Empfangsgebühren und die Urheberrechtsentschädigungen erhalten Sie je eine separate Rechnung im selben Couvert.
